Zusicherungen und Garantien

8.1 Entsprechend den im Folgenden genannten Bedingungen hat der Verkäufer, wenn Teile der Waren nicht den hier gegebenen Zusicherungen entsprechen, diese (bzw. das defekte Teil) nach eigenem Ermessen zu ersetzen und zu reparieren oder den Preis für solche Waren im anteiligen Verhältnis zum Vertragspreis zu ersetzen, sofern der Käufer auf Wunsch des Verkäufers die Waren bzw. die defekten Teile der Waren an den Verkäufer zurücksendet. Der Verkäufer kann nach eigenem Ermessen die Mängel durch Nachbesserung oder Reparatur oder durch Ersatzlieferung beseitigen, wenn die Mängel bei bestimmungsgemäßem Gebrauch an den Waren innerhalb einer Frist von zwölf (12) Monaten nach Lieferung der Waren auftreten und ausschließlich auf mangelhafte Konstruktion (bei der es sich nicht um eine vom Käufer vorgeschriebene, gelieferte und erarbeitete Konstruktion handelt), Verarbeitungs- oder Materialfehler zurückzuführen, sind, WOBEI IMMER VORAUSSETZUNG IST, dass die mangelhaften Waren auf entsprechenden Wunsch des Verkäufers an den Verkäufer zurückgegeben wurden. Der Verkäufer erstattet die Transportkosten für die Rückgabe solcher Waren, und die reparierten oder neuen Teile werden vom Verkäufer kostenfrei an den Käufer geliefert. Der Verkäufer sichert zu, dass bei Lieferung (vorbehaltlich anderer Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen) die Waren für den speziellen Zweck, für den die Waren vom Käufer erworben werden, in angemessener Weise geeignet sind. Die Zusicherungen des Verkäufers entsprechend diesem Unterpunkt ersetzen alle sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungen oder Bedingungen, beispielsweise zur Eignung der Waren für einen bestimmten Zweck, und der Verkäufer haftet weder aufgrund des Vertrages noch aufgrund unerlaubter Handlung oder aus anderen Gründen für Mängel an den gelieferten Waren oder für Sach- oder Personenschäden sowie finanzielle Verluste, die aus solchen Mängeln oder durch Arbeiten entstanden, die im Zusammenhang damit ausgeführt wurden.
Der Käufer hat auschließlich in folgenden Fällen bei Qualitätsmängeln der Waren Ansprüche gegenüber dem Verkäufer:
(i) Wenn innerhalb von zehn (10) Tagen nach Feststellung der Mängel an den Waren durch den Käufer bzw. zehn (10) Tage nach dem Datum, zu dem der Käufer die Mängel an den Waren hätte erkennen müssen, eine schriftliche Mängelrüge gesendet wird oder, wenn ein Teil nicht vom Verkäufer gefertigt wurde, die vom Hersteller dieses Teils angegebene Garantiefrist noch gilt, die Waren danach weder verwendet noch an ihnen Veränderungen vorgenommen oder Beeinträchtigungen verursacht wurden, bevor der Verkäufer Gelegenheit hatte, die Waren entsprechend dieser Klausel zu prüfen, und
(ii) Der Verkäufer haftet nicht für Verluste oder Schäden, die bei Verwendung der Waren entstehen, nachdem dem Käufer ein Mangel bekannt geworden ist oder unter Umständen, durch die der Käufer vernünftigerweise auf die Existenz eines Mangels hätte aufmerksam werden müssen;
(iii) Wenn der Mangel auftritt, weil der Käufer die mündlichen oder schriftlichen Anweisungen des Verkäufers zu Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung oder Wartung der Waren oder (sofern diese nicht gegeben wurden) die übliche Praxis der Branche nicht eingehalten hat. Der Käufer bestätigt, dass er die gesamte Haftung trägt und für Installation und Betrieb der Waren verantwortlich ist und dass er alle angemessene Sorgfalt zur Installation und Inbetriebnahme dieser Waren walten lässt und der Verkäufer in dieser Hinsicht nicht haftet.
(iv)  Wenn der Käufer diese Waren ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers verändert oder repariert.
8.2 Der Verkäufer übernimmt keine Haftung oder Verantwortung jeglicher Art für Reparaturen an den Waren, die nicht im Werk des Verkäufers oder durch Mitarbeiter des Verkäufers vorgenommen wurden, es sei denn, es liegt eine schriftliche Zustimmung vor.
8.3  Abgesehen von der oben erwähnten Gesamthaftung des Verkäufers entsprechend dem Vertrag, aufgrund unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften), falschen Zusicherungen oder sonstigen Gründen im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages ist die Haftung auf den Vertragspreis beschränkt.
8.4 Mit Ausnahme von Todesfällen oder Verletzungen durch Fahrlässigkeit des Verkäufers haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer nicht für Zusicherungen, stillschweigende Garantien, Bedingungen oder sonstige Klauseln oder Pflichten entsprechend Gewohnheitsrecht oder aufgrund indirekter, direkter oder implizierter Vertragsbedingungen für Folgeschäden oder Sachschäden (sei es entgangener Gewinn oder sonstige Schäden), Kosten, Auslagen oder sonstige Ansprüche für entstandene Schadensersatzansprüche (unabhängig davon, ob diese durch Fahrlässigkeit des Verkäufers, seiner Mitarbeiter oder Vertreter oder anderweitig begründet sind) im Zusammenhang mit der Lieferung der Waren bzw. mit deren Verwendung oder Weiterverkauf durch den Käufer, sofern dies nicht ausdrücklich in den vorliegenden Vertragsbedingungen vorgesehen ist.

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