Zahlungsbedingungen

5.1 Vorbehaltlich besonderer schriftlich vereinbarter Bedingungen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer ist die Zahlung für die Waren innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
5.2 Versäumt es der Käufer, bis zum Fälligkeitsdatum Zahlungen zu leisten, ist der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel zu folgenden Handlungen berechtigt:
5.2.1 Er kann den Vertrag kündigen und weitere Lieferungen an den Käufer einstellen;
5.2.2 Er kann Zahlungen des Käufers für die Waren, für welche die Zahlung fällig ist (oder für Waren, die gemäß einem anderen Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer geliefert wurden), aufrechnen; und
5.2.3 Er kann dem Käufer Verzugszinsen sowohl für die Zeit vor als auch nach einem Gerichtsbeschluss für den ausstehenden Betrag mit einem Zinssatz von fünf Prozent pro Jahr über dem zu diesem Zeitpunkt geltenden DIBOR-Basiszinssatz berechnen; hierbei werden die Verzugszinsen taggenau berechnet, bis die Zahlung vollständig geleistet ist (für die Zinsberechnung wird immer ein voller Monat angesetzt, auch wenn der Monat nur teilweise in Anspruch genommen wurde).
5.2.4 Eine Zahlung gilt erst als eingegangen, wenn sie beim Verkäufer als Zahlung gutgeschrieben wurde.
5.3. Der Käufer leistet alle Zahlungen aus dem Vertrag ohne Abzüge, wie Aufrechnungen gegen Forderungen, Rabatte, Preisabschläge oder andere Abzüge, es sei denn, der Käufer kann aufgrund eines gültigen Gerichtsbeschlusses vom Verkäufer die Zahlung eines Betrages verlangen, der diesem Abzug entspricht.

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