Preis der Waren

4.1 Der Preis der Waren muss der vom Verkäufer in seinem Angebot genannte Preis sein oder, wenn kein Preis genannt wurde (oder der angegebene Preis nicht länger gilt), der Preis in der vom Verkäufer veröffentlichten Preisliste, der zum Datum der Annahme der Bestellung galt. Wenn die Waren für den Export aus Irland geliefert werden, gilt die veröffentlichte Export-Preisliste des Verkäufers. Alle Preisangebote gelten nur für 30 Tage oder bis zur vorherigen Annahme durch den Käufer, danach können sie vom Verkäufer ohne vorherige Mitteilung an den Käufer geändert werden.
4.2 Unbeschadet Punkt 4.1 dieses Vertrages behält sich der Verkäufer das Recht vor, nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer jederzeit vor Lieferung den Preis der Waren zu erhöhen, um Kostensteigerungen für den Verkäufer zu kompensieren, auf die der Verkäufer keinen Einfluss hat (beispielsweise, ohne darauf beschränkt zu sein, Schwankungen von Devisenkursen, Devisenbewirtschaftung, Änderung von Zöllen, erhebliche Erhöhung der Arbeitskosten, Materialkosten oder sonstiger Herstellungskosten), oder die aufgrund von Änderungen der Liefertermine, Mengen oder Spezifikationen für die Waren entstehen, die vom Käufer verlangt oder durch vom Käufer angewiesene Verzögerungen verursacht wurden, oder dadurch, dass der Käufer es versäumte, dem Verkäufer angemessene Informationen oder Anweisungen zu geben.
4.3 Sofern nicht in den Bedingungen eines Preisangebots oder in einer Preisliste des Verkäufers anders angegeben und schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart, gelten alle vom Verkäufer angegebenen Preise für die Lieferung ab Werk; wenn der Verkäufer zustimmt, die Waren auf andere Weise und nicht ab Werk zu liefern, zahlt der Käufer die dem Verkäufer entstehenden Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung.
4.4 Dieser Preis ist ein Preis ohne geltende Mehrwertsteuer oder andere vergleichbare Steuern. Zur Zahlung der entsprechenden Beträge an den Verkäufer ist der Käufer zusätzlich verpflichtet.

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