Vertragserfüllung
13.1 Ansprüche des Käufers wegen mangelhafter Waren unterliegen den Bedingungen nach Punkt 8.1, wobei dem Verkäufer unbedingt eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder zum Austausch dieser Waren eingeräumt werden muss. Der Käufer bestätigt hiermit, dass die Waren für den Zweck des Käufers geeignet sind, sofern nicht anders lautende schriftliche Sondervereinbarungen zwischen Käufer und Verkäufer getroffen wurden.




