Höhere Gewalt
9.1 Die Lieferung der Waren oder Dienstleistungen kann vom Verkäufer teilweise oder vollständig ausgesetzt werden, wenn es dem Verkäufer nicht oder nur schwer möglich ist, diese zu beschaffen, herzustellen, zu liefern oder bereitzustellen, weil Umstände eingetreten sind, auf die der Verkäufer keinen angemessenen Einfluss hat, beispielsweise, ohne darauf begrenzt zu sein, und unbeschadet der Allgemeingültigkeit der vorgenannten Bestimmungen, bei Problemen zur Beschaffung von Produkten und Materialien aufgrund öffentlicher Unruhen, Werksschließungen, gesetzlicher Maßnahmen, Krieg oder Notstand, terroristischen Handlungen, Protesten, Unruhen, Brand, Explosion, Überschwemmung, Epidemien, Aussperrungen, Streiks oder anderen Arbeitskämpfen (unabhängig davon, ob sie Mitarbeiter einer Vertragspartei betreffen) sowie unvorhersehbarer Ereignisse, die länger als 90 Tage andauern; in diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag beim Käufer schriftlich zu kündigen.




