Lieferung
6.1 Die Lieferung der Waren erfolgt durch Abholung der Waren beim Verkäufer durch den Käufer, nachdem der Verkäufer dem Käufer mitgeteilt hat, dass die Waren zur Abholung bereit sind, oder, wenn ein anderer Lieferort mit dem Verkäufer vereinbart ist, indem der Verkäufer die Waren auf Kosten des Käufers vorbehaltlich anderer Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien an diesen anderen Ort liefert.
6.2 Alle für die Lieferung der Waren angegebenen Termine sind lediglich Orientierungswerte. Lieferdatum und -uhrzeit sind, sofern nicht zuvor mit dem Verkäufer schriftlich vereinbart, keine wesentlichen Vertragsbestandteile. Die Waren können vom Verkäufer nach vorheriger, innerhalb angemessener Frist erfolgter Mitteilung an den Käufer auch vor dem angegebenen Liefertermin geliefert werden.
6.3 Werden die Waren in Teillieferungen geliefert, stellt jede Teillieferung einen separaten Vertrag dar. Ein Versäumnis des Verkäufers, eine oder mehrere Teillieferungen entsprechend diesen Geschäftsbedingungen zu liefern, oder das Bestehen eines Anspruchs des Käufers in Bezug auf eine oder mehrere Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht zum Rücktritt von diesem Vertrag als Ganzes.
6.4 Bei einem Versäumnis des Verkäufers, die Waren zu liefern, aus einem anderen Grund als aus Gründen, auf die der Verkäufer vernünftigerweise keinen Einfluss hat oder die der Käufer zu vertreten hat, beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die gegebenenfalls dem Käufer bei Beschaffung ähnlicher Waren als Ersatz für die nicht gelieferten Waren entstehenden Mehrkosten (entsprechend dem günstigsten verfügbaren Marktpreis). In allen anderen Fällen haftet der Verkäufer nicht für verzögerte Lieferung der Waren, gleich aus welchem Grund.
6.5 Nimmt der Käufer die Lieferung der Waren nicht an oder versäumt er es, dem Verkäufer angemessene Anweisungen für die Lieferung zum vorgesehenen Lieferzeitpunkt zu geben (sofern dies nicht aus Gründen geschieht, auf die der Käufer vernünftigerweise keinen Einfluss hat oder die der Verkäufer zu vertreten hat), so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte oder Rechtsmittel wie folgt verfahren:
6.5.1 Er kann die Waren bis zur tatsächlichen Lieferung einlagern und dem Käufer die Kosten in angemessener Höhe, einschließlich Versicherung, für die Lagerung in Rechnung stellen oder
6.5.2 Er kann die Waren zum besten mit angemessenem Aufwand erzielbaren Preis verkaufen und dem Käufer eine gegebenenfalls entstehende Differenz zu dem Preis, den er vom Käufer vertragsgemäß erhalten hätte, (einschließlich aller angemessenen Verkaufs- und Lagerkosten) in Rechnung stellen.
6.6 Lehnt der Käufer die Anlieferung der Waren ab, weil die Waren nicht seinen Anforderungen entsprechen, hat dies der Käufer innerhalb von 5 Geschäftstagen ab Datum der Lieferung dem Verkäufer mitzuteilen. Dieser muss sich bemühen, die Anforderungen entsprechend der Bestellung des Käufers innerhalb von 7 Geschäftstagen ab Datum der Mitteilung durch den Käufer zu erfüllen. Bestätigt der Käufer die Annahme der Lieferung nicht innerhalb von drei Geschäftstagen ab Datum der Lieferung, gilt dies als Annahme der Lieferung.




