Fragen und Antworten 1. Gründe für die Verwendung eines Gasdetektors: Geltendes Recht, Vorschriften, Normen

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Nach unseren Erfahrungen gibt es hauptsächlich die folgenden Gründe für Eigentümer, Betreiber und Installationsfirmen, Gaserkennungssysteme in ihre Einrichtungen zu integrieren:

  • Kostensenkung
  • Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und Normen zur Sicherheit und Kontrolle von Leckstellen in ihrer Branche
  • Umweltschutz>

KOSTEN

  1. In Kühl- und Heizungsanlagen hängt der Wirkungsgrad von der Gasfüllung ab; ein undichtes System erhöht die Kosten. Es muss mehr Leistung aufbringen, um den gleichen Kühl- bzw. Heizungseffekt zu erzeugen, was den Stromverbrauch und somit die Energiekostenrechnung deutlich erhöht. Darüber hinaus entstehen Kosten durch das Nachfüllen und die Anforderung des Wartungsdienstes.
  2. Umweltsteuern auf Energie im Zusammenhang mit der globalen Erwärmung erhöhen gegebenenfalls diese Kosten erheblich. In Großbritannien und den Niederlanden wurden solche Energiesteuern eingeführt, Dänemark erhebt Strafsteuern auf Kältemittel.
  3. Schäden am Lagerbestand/den Gebäuden/Erkrankung der Mitarbeiter: Im ungünstigsten Fall kann ein größeres Leck zum Austritt des Produkts führen und den Lagerbestand unbrauchbar machen. Darüber hinaus stellen brennbare und toxische Gase eine reale Gefahr für Mitarbeiter und Gebäude dar, da der geringere Sauerstoffgehalt der Luft in einem Raum Gesundheitsprobleme verursacht oder es durch brennbare Gase zu Explosionen kommen kann.
  4. Versicherungsprämie: In einigen Fällen fordern Versicherungsgesellschaften den Einbau von Gasdetektoren zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes und senken die Prämien, wenn diese eingebaut sind.

Angesichts dieser relativ offensichtlichen Kostenkonsequenzen ist es überraschend, dass in so vielen Fällen Leckagen ignoriert werden, ohne dass Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Der Widerwillen der Branche bei der Bekämpfung von Leckagen hat dazu geführt, dass weltweit gesetzliche Vorschriften und Normen eingeführt werden, die dies erzwingen sollen.

GESETZLICHE BESTIMMUNGEN

1. Sicherheit am Arbeitsplatz

Die Arbeitsschutzgesetze fordern, dass Mitarbeiter keinen schädlichen Gasen ausgesetzt werden; dazu gehören auch Kältemittel, sofern empfohlene Grenzwerte überschritten werden. Diese Vorschriften werden in der Regel von den verantwortlichen Behörden, z. B. der britischen Health und Safety Executive/Authority erlassen. Die Expositionsgrenzwerte sind veröffentlicht, und die Mitarbeiter dürfen keinen höheren Konzentrationen ausgesetzt werden. Weitere Richtlinien zum Arbeitsschutz finden Sie auf unserer Website.

Weitere Informationen zum Arbeitsschutz finden Sie in dem Abschnitt “Fragen und Antworten” auf unserer Website www.murco.ie – unter “Nützliche Links” haben wir Verknüpfungen zu führenden Arbeitsschutz-Institutionen aller Welt eingefügt.

2.   Internationale Normen und Vorschriften fordern den Einsatz fest installierter Kältemitteldetektoren.

Die meisten Länder der Welt fordern für alle Kühlräume und Räume mit Klimaanlagen den Einbau fest installierter Kältemitteldetektoren.

Spezifische Vorschriften oder Normen verbieten das Austreten von Kältemittel. Eingeführt wurden diese aufgrund der Schäden, die die Ozonschicht durch FCKW erleidet. Der Vertrag von Montréal sah den schrittweisen Ersatz von FCKWs (Chlor-Fluor-Kohlenstoffverbindungen) vor, sowie den geplanten Ersatz von HFCKW-Verbindungen (Chlorfluorkohlenwasserstoffen).

Ein zweites Problem ist die doppelte Belastung der Umwelt durch undichte Systeme und die damit zunehmende globale Erwärmung. Aus der Vergangenheit ist bekannt, dass 70 Prozent des produzierten Kältemittels für Auffüllungen verwendet wurden. Diese direkten Emissionen tragen zur globalen Erwärmung bei. Indirekt ist der Effekt durch die Kohlendioxidemissionen noch größer, die zur Produktion der höheren Energiemenge erforderlich sind, die ein undichtes System benötigt.

Zusätzlich veröffentlichen die meisten Länder eindeutige Warnhinweise zur Gefahr von austretendem Kältemittel in Arbeits- und Wohnbereichen mit direkten Klimaanlagen wie VRV/VRF und begrenzen die zulässige Auffüllmenge von Kältemittel.

Die wichtigste internationale Norm ist die ISO 5149 – mechanische Kältesysteme für Kühlung und Heizung – Sie enthält Sicherheitsvorschriften, die in allen Mitgliedsländern der Internationalen Standardisierungsorganisation ISO gelten dürften.

Einige Länder haben die ISO 5149-Norm modifiziert und eigene Normen verabschiedet. Diese sind:

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  1. Europa und die CEN-Länder
    In allen europäischen und CEN-Ländern ist jetzt vorgeschrieben, dass angemessene Schritte ergriffen werden müssen, um den Austritt von Kältemittel durch feste Installation von Gasdetektoren in neuen Anlagen und Altanlagen zu verhindern.
    - Verordnung der Europäischen Gemeinschaft Nr. 2037/2.000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
    - Europäische Norm EN 378 – Kälteanlagen und Wärmepumpen- Sicherheitstechnische und umweltrelevante Anforderungen
    - F-Gasvorschrift, EU-Verordnung Nr. 842/2006/Antwort der EU auf die globale ErwärmungUSA: ASHRAE 15 und Unified Mechanical Code 1994
  2. Australien / Neuseeland: AS/NZ 1677.2
  3. Südafrika: SANS 10147
  4. Afrika, Asien und andere Länder: Hier gilt normalerweise die ISO 5149.

Neben den gemeinsamen Forderungen, Leckerkennungsdetektoren in allen Maschinenräumen zu installieren und besondere Vorsichtsmaßnahmen bei Klimaanlagen zu ergreifen, enthält jeder Standard und jede Norm spezifische Forderungen und sollte im Einzelfall geprüft werden.

Detailliertere Informationen finden Sie in den Kurzübersichten, in denen wir unsere Ansichten zur EN 378, zu den F-Gasvorschriften, ASHRAE 15-1994, dem Unified Mechanical Code und AS/NZ 1677.2. usw. erläutern. Wenn Sie ein Exemplar benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

3. Schiffe einschließlich Fischereifahrzeuge
Für Schiffe und Fischereifahrzeuge mit Kälteanlagen existieren umfangreiche Vorschriften, die die Installation von Leckerkennungssystemen für austretendes Kältemittel vorschreiben. Dies ist insbesondere bei den Standard-Kältemitteln wichtig, die schwerer als Luft sind, geruchlos sind und sich somit in Vertiefungen oder unter Deck sammeln, die Luft verdrängen und zum Ersticken führen können.
Wird eine Norm, eine Vorschrift oder ein Gesetz nicht erfüllt, können vor allem Probleme mit der Versicherungsdeckung bzw. Versicherungsleistung bei einem Unfall oder Schaden die Folge sein.

UMWELTFOLGEN

Die Minimierung von Leckstellen für Atmosphäre schädlicher Gase ist in den letzten zehn Jahren immer wichtiger geworden.

Forschungsarbeiten in den achtziger Jahren zeigten, dass vom Menschen hergestellte Stoffe, wie FCKW, HFCKW und Halone die Ozonschicht stark angreifen. Jedes Atom kann bis zu 100.000 Ozonmoleküle zerstören, bevor es aus der Stratosphäre entfernt wird.

Kinder, die heute geboren werden, haben ein zehn Prozent höheres Risiko für Hautkrebs aufgrund der Schädigung der Ozonschicht und der zunehmenden schädlichen ultravioletten Sonnenstrahlung.

Eine zweite Gefahr entsteht dadurch, dass viele die Ozonschicht abbauende Stoffe auch zur globalen Erwärmung und zur Klimaänderung beitragen. Dies hat weitreichende Konsequenzen für zahlreiche Wirtschaftsbereiche, beispielsweise zur Verfügbarkeit von Frischwasser, Nahrungsmitteln und gesunden Lebensbedingungen.

Die Anwender von Gaserkennungsanlagen werden als umweltbewusst wahrgenommen, da sie die beste Technik der Branche einsetzen.

SCHLUSSFOLGERUNG

Es ist klar, dass letztendlich jeder Betreiber gezwungen sein wird, Gasüberwachungsanlagen zu installieren, um die gesetzlichen Vorschriften zur erfüllen, die Mitarbeiter und die Umwelt zu schützen und Betriebskosten zu senken.

Wir empfehlen allen unseren Kunden, als Option in ihren Preisangeboten die Bereitstellung von Gasdetektoren aufzunehmen, so dass eine mögliche Haftung entfällt und sie als “Betreiber nach dem neusten Stand der Technik” wahrgenommen werden.

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